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TRÄGER- UND EIGENTÜ̈MERSCHAFT

Die für die Wohnform existentiellen Organisationsstrukturen und das entsprechende Personal sind aktuell fast gänzlich abgeschafft. Allerdings stehen den Altmietern, soviel lässt sich sagen, nach wie vor vertraglich die umfangreichen Dienstleistungen zu. Diese werden immer noch mit der Pauschalmiete von 153 Euro abgegolten, aber seit einigen Jahren nicht mehr entsprechend erbracht. Zudem wurden die Zimmer in den vergangenen Monaten in großer Zahl an hilfsbedürftige Menschen vermietet. Für diese bezahlt das Amt die Miete und garantiert dem Investor so monatlich 250 Euro pro Zimmer. Dadurch, dass diese Serviceleistungen nicht mehr erbracht werden, hat der Eigentümer zur Zeit Nettokaltmieteinnahmen von ca. 24 Euro pro Quadratmeter. Dieser Preis wird ohne die Dienstleistungen von verschiedenen Seiten als nicht gerechtfertigt empfunden. Zudem erweckt eine Vermietung zu diesen Konditionen den Eindruck, dass, wenn auch ungewollt, die Hilfsbedürftigkeit der Menschen und das Sozialsystem ausgenutzt werden. Auf lange Sicht wird daher erforderlich sein, dass diese hohe, nur über die vertraglich vereinbarten Serviceleistungen gerechtfertigte Quadratmetermiete, auch zu diesem Zweck verwendet oder der Mietzins auf eine ortsübliche Miete reduziert wird und nicht als Gewinn an den Eigentümer abfließt.
Legt man in etwa die Mieten der langjährigen Bewohner zu Grunde, ließen sich auch heute noch, schon recht umfangreiche Dienstleistungen realisieren, insbesondere, wenn man die ursprüngliche Non-Profit-Struktur zu Grunde legt. Wenn also das Ledigenheim Bestand haben soll und ein aus- gewogenes Miteinander der Bewohner wieder hergestellt und gewahrt bleiben soll, muss jemand die Trägerschaft entsprechend der Wohnform und der durch Vernachlässigung und die Vermietung geschaffenen Probleme langfristig übernehmen. Es stellt sich die Frage danach, wer die nötigen Dienstleistungsangebote, notwendig gewordene soziale Hilfen sowie Reparaturen, Personal- und Sachmittel zur Verfügung stellt und gewährleistet.
Denkbar wäre ein sozialer Träger oder ein Trägerverbund, der sich um das Ledigenheim kümmert und verantwortlich die erforderlichen Aufgaben übernimmt. Im weiteren Verlauf wird zu prüfen sein, ob der Eigentümer auf die ohnehin nicht nachhaltige und auf staatliche Subventionierung angelegte Rendite verzichtet oder ob ein entsprechender Eigentümerwechsel erfolgen kann.
Die Eigentümerschaft und die soziale Trägerschaft wären zusammen, aber auch getrennt voneinander möglich. Denkbar wäre zu diesem Zweck das Herantreten an eine Bestandsgenossenschaft der Hamburger Wohnungswirtschaft oder die Gründung einer entsprechenden Körperschaft, wie einer Stiftung oder einem Verein für das Haus. Wir allerding halten es für sinnvoll, die Eigentümer- und Trägerschaft zu trennen, damit der Betreiber nicht die Eigentümer-Verantwortung übernehmen und der Eigentümer wiederum nicht für den sozialen Alltagsbetrieb verantwortlich sein muss.
Als Eigentümer schlagen wir eine Stiftung vor. Diese könnte das Ledigen- heim durch Ankauf aus dem Markt lösen und so den langfristigen Erhalt der Wohnform sichern. Sie würde es im weiteren Verlauf zur Kostenmiete einem entsprechenden gemeinnützigen Betreiber zur Verfügung stellen, mit der Auflage, es dauerhaft als Ledigenheim zu betreiben. Hierdurch würde die soziale Institution Ledigenheim auch wieder die notwendigen Mittel und Möglichkeitsräume erhalten, um seine gesellschaftliche Aufgabe erfüllen zu können. Der Betreiber würde das Ledigenheim weitestgehend selbstbestimmt führen und verwalten. Er koordiniert den täglichen Ablauf, verwaltet das Heim und trägt die soziale Verantwortung. Der Eigentümer würde nur grundlegende Aufgaben übernehmen.
Gewisse Dienstleistungen oder ganz konkret Pflegedienste und soziale Hilfen, könnten über die Einbindung von Kooperationspartnern oder der Inanspruchnahme anderer Mittel ermöglicht werden.